WH Care Holding GmbH
Steinriede 14
30827 Garbsen
Tel:. 05131 - 4611 555
Fax: 05131 - 4611 550
Presseanfragen: presse@wh-care.de
2025 WH Care Holding GmbH
Kurzzeitpflege finden Sie an allen Standorten.
Zu Gast bei Freunden
Entlastung für pflegende Angehörige und ein Tapetenwechsel für
Pflegebedürftige
Die
Möglichkeit
der
Kurzzeitpflege
kann
für
beide
Parteien
in
Veränderungsphasen
(nach
einem
Krankenhausaufenthalt,
wenn
die
Pflege
zu
Hause
noch
nicht
möglich
ist,
in
Feriensituationen),
eine
sichere
Betreuungsform
und
eine
Entlastung
der
Pflegesituation
darstellen.
Kurzzeitpflege
dient
dazu,
Krisensituationen
zu
überbrücken
sowie
Sicherheit
und
Entlastungsräume
für
Sie
als
pflegende
Angehö
-
rige
zu
schaffen.
Dazu
haben
Sie
im
Rahmen
der
Kurzzeitpflege
den
Anspruch
auf
eine
maximal
achtwöchige,
bezuschusste,
vollstationäre
Pflege.
Für
diese
Form
der
Pflege
sind
in
unseren
Häusern
eigentlich
immer
Plätze
frei.
Wir
beraten
Sie
gern
über
die
genauen Modalitäten und die Möglichkeit von Zuschüssen.
Dauer der Kurzzeitpflege
Die
Kurzzeitpflege
ist
auf
eine
Dauer
von
56
Tagen
im
Jahr
beschränkt.
Für
diese
Zeit
übernehmen
die
Pflegekassen
die
Kosten
einer stationären Unterbringung. Die Kurzzeitpflege kann zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombiniert werden.
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Anspruch
auf
Kurzzeitpflege
haben
alle
anerkannten
Pflegebedürftigen
mit
Pflegegrad
2,
Pflegegrad
3,
Pflegegrad
4
und
Pflege
-
grad 5 sowie Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich pflegebedürftig sind und Kurzzeitpflege benötigen.
Was kostet eine Kurzzeitpflege?
Grundsätzlich
setzen
sich
die
Kosten
für
eine
stationäre
Kurzzeitpflege
aus
den
üblichen
drei
Hauptposten
einer
Pflegeheimunter
-
bringung zusammen:
Unterbringung und Verpflegung, Investitionskosten (Instandhaltung etc.) und Pflegekosten
Verhinderungspflege
Nach
§
39
SGB
XI
ist
es
auch
eine
Leistung
der
Pflegeversicherung.
Ist
eine
Pflegeperson
wegen
Erholungsurlaubs,
Krankheit
oder
aus
anderen
Gründen
an
der
Pflege
gehindert,
übernimmt
die
Pflegekasse
die
nachgewiesenen
Kosten
einer
notwendigen
Ersatzpflege.
Ist
eine
Notsituation
entstanden
und
es
muss
sehr
schnell
gehen,
dann
ist
Verhinderungspflege
auch
in
unseren
Einrichtungen
mit
Kurzzeitpflege
oder
vollstationärer
Pflege
möglich.
Die
Finanzierung
erfolgt
durch
den
gemeinsamen
Jahresbe
-
trag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Kurzzeitpflege
Die
Kosten
für
die
Kurzzeitpflege
werden
von
der
Pflegever
-
sicherung
oder
anderen
Kostenträgern
übernommen.
Die
Pflegeversicherung
trägt
einen
Großteil
der
Kosten.
Dafür
gibt
es
den
gemeinsamen
Jahresbetrag
für
Verhinderungs-
und
Kurzzeitpflege.
Insgesamt
ist
die
Kurzzeitpflege
ein
wichtiger
Bestandteil
des
Gesundheitssystems,
da
sie
dazu
beitragen
kann,
dass
pflege
-
bedürftige
Menschen
nach
einem
Krankenhausaufenthalt
oder
einer
akuten
Erkrankung
in
ihre
gewohnte
Umgebung
zurück
-
kehren können.
Kurzzeitpflege
ist
eine
vorüber
-
gehende
Betreuungsform
im
Gesundheitssystem
für
pflege
-
bedürftige
Menschen,
die
auf
-
grund
einer
akuten
Erkrankung,
eines
Krankenhausaufenthalts
oder
einer
vorübergehenden
Verhinderung
begrenzte
Zeit
vollstationäre
Pflege
brauchen
und
nicht
zu
Hause
ver
-
sorgt
werden
können.
Die
Kurzzeitpflege
ist
somit
eine
zeitlich
befristete
Alternative
zum
stationären
Aufenthalt
in
einem Pflegeheim.